Hallo Frau Bader:-) Ich weiss, dass Sie meine Frage wohl nicht hier beantworten dürfen und nehme auch gerne wieder Ihre gebührenpflichtige Beratung in Anspruch. Damit ich aber weiss, ob ich überhaupt noch eine Möglichkeit habe, wäre es klasse, wenn Sie mir hier nur kurz mit Ja oder Nein antworten könnten: Habe von meinem vorletzten Arbeitgeber vor etwa 4 Jahren ein ausführliches Arbeitszeugnis bekommen (hatte dieses nicht beantragt). Bisher musste ich es noch nie vorlegen. Nun möchte ich während meiner Elternzeit eine geringfügige Beschäftigung aufnehmen, und werde dieses Zeugnis evtl. brauchen. Erst jetzt ist mir aufgefallen, dass das Zeugnis in zwei Formulierungen einen äußerst schlechten Eindruck abgibt. Kann ich nach so langer Zeit noch auf eine Änderung bestehen? DANKE und liebe Grüße!
Mitglied inaktiv - 24.09.2004, 11:41