Hallo! Ich bin momentan in Elternzeit, möchte aber im Sommer wieder zu arbeiten beginnen (Einzelhandel). Habe meinem Arbeitgeber schon bescheid gegeben. Sie meinten, dass sie sich im Frühjahr bei mir melden, ob und wo sie ein Plätzchen für mich frei hätten. Allerdings hatte ich vor der Elternzeit Probleme am Arbeitsplatz und gehe eher davon aus, dass sich bei mir niemand meldet. Ich würde mich gern bis zum Sommer nach einer anderen Stelle umschauen, falls es bei meinem alten Arbeitgeber wirklich nicht mehr klappen sollte. Meine Frage ist nun, ob es für meinen Arbeitgeber einer Kündigung gleichkommt, wenn ich nach einem Arbeitszeugnis für Bewerbungen frage? Nicht, dass sie es so auslegen, dass ich kündige weil ich ein Zeugnis möchte. Wie sieht dass da aus? Kann mir das der Arbeitgeber als Kündigung auslegen? Vielen Dank für Ihre Antwort! MfG, A. Schiller
Mitglied inaktiv - 04.02.2009, 22:07