Hallo Frau Bader,
ich bin als Bilanzbuchhalterin in einem Unternehmen beschäftigt. Leider ist es schon die ganzen Jahr über so, das erwartet wird viele Überstunden zu machen.
Ich bin nun in der 21. Woche schwanger. Letzte Woche hatten Wir Jahresabschluß. Ich habe von morgens um 8 Uhr bis abends um 23 Uhr gearbeitet. Ich habe meinem Chef mehrmals gesagt ich möchte jetzt gerne gehen, aber er hat es ignoriert. Mein Bauch hatte mir auch langsam weh getan. Jetzt war ich beim Arzt und habe mich erst einmal krankschreiben lassen.
Ich weiß gar nicht was ich tun soll wenn ich nächste Woche wieder arbeiten gehe. Dann geht der Streß wieder von vorne los!! Termine müssen eingehalten werden usw.
Ich kann ihm doch nicht mit rechtlichen Schritten drohen!! Ich möchte dort doch wieder arbeiten.
Aber ich habe auch Angst das meinem Baby was passiert.
Was soll ich nur tun?
Vielen Dank
Mitglied inaktiv - 06.01.2007, 22:44
Antwort auf:
Arbeitszeiten während der Schwangerschaft
Hallo,
ich würde mit ihm reden und ihn ausdrücklich auf die Gefahr für das Baby hinweisen.Und dass Sie ihm keinen Ärger machen wollen.
Ausserdem würde ich es mit dem Frauenarzt (er soll ein schlimm klingendes Attest schreiben) und dem Gewerbeaufsichtsamt bereden.
Denken Sie in erster Linie an das Kind!
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.01.2007
Antwort auf:
Arbeitszeiten während der Schwangerschaft
Noch eine Frage.
Wie sieht es eigentlich rechtlich aus?
Mein Arbeitgeber verstößt gegen das Mutterschutzgesetz. Wenn ich das melde, was wird ihm dann passieren?
Mache ich mich eigentlich auch strafbar?
Viele Fragen, aber ich bin ziemlich durcheinander und weiß wirklich nicht was ich tun soll!!
Mitglied inaktiv - 06.01.2007, 22:46
Antwort auf:
Arbeitszeiten während der Schwangerschaft
Ich würde es diplomatisch so machen:#
Gehe um Gewerbeaufsichtsamt und fargre nach, wie man als Schwangere arbeiten darf (nichtr MUSS).
Dann lannst Du leicht einföliessen lassen, daß es bei Dir anders ist und wie mach das denn da handhaben könnte.
Das Amt kann den Betrieb überprüfen., ohne daß man merkt, daß es auf Deine Veranölassung geschieht.
Ansonsten: sag ihm nach 9 Std. arbeit, daß Du jetzt gehen wirst, da Du lt. MuSchG nicht mehr arbeiten darfst, das ist verboten.
Sei lieb, nett und freundlich, was soll er dann machen? Du willst doch nicht, daß er wegen Dir Stress mit der Aufsichtsbehörde bekommt.
Deinen Arbeitswillen ahst Du letzte Woche ja gerne gezeigt, aber leider hast Du erfahren, daß es verboten ist....
Zur Not kannst Du ihm ja einen Ausdruck / link zum MuSchG geben.
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 07.01.2007, 17:37