Frage: Arbeitsvertrag

Hallo Frau Bader! Ich arbeite seit 1989 mit einem unbefristeten Ganztags-Vertrag. Seit September 2000 bin ich im Erziehungsurlaub, der am 03.08.2003 ausläuft. Zusätzlich habe ich seit 01.01.2002 einen bis zum Ende des Erziehungsurlaubs befristeten Teilzeitvertrag mit 10 Stunden pro Woche bei meinem Arbeitgeber und bin nun wieder schwanger (Termin Ende März 2003). Ich werde wieder 3 Jahre Elternzeit beantragen. Muss man mich dann Ende März 2006 gemäß meines Ganztagsvertrages, der seit 1989 gültig ist, wieder einstellen oder gemäß des befristete Teilzeitvertrag während desssen Laufzeit ich schwanger wurde? MfG

Mitglied inaktiv - 20.11.2002, 14:03



Antwort auf: Arbeitsvertrag

Liebe Claudia, je nachdem, wie Sie den TZ-Vertrag geschlossen haben. Im Zweifel wider ganz. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.11.2002



Antwort auf: Arbeitsvertrag

Liebe Claudia, je nachdem, wie Sie den TZ-Vertrag geschlossen haben. Im Zweifel wieder ganz. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.11.2002



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