Frage: Arbeitsvertrag

Liebe Frau Bader, ich hbe vor 4 Wochen entbunden,und befinde mich im Mutterschutz. Mein Arbitsvertrag ist befristet auf den 31. Juli. Ich habe vor ca 10 Wochen einen Antrag auf Weiterbeschäftigung in geringer Stundenzahl - während einer einjährigen Elternzeit - beantragt. Als Errinnerung habe ich 2 Wochen später noch eine E-Mail verschickt. Ich habe noch keine Reaktion von meinem Arbeitgeber erhalten. Daraufhin habe ich erneut 1 Jahr Elternzeit beantragt und auf die Weiterbeschäftigung hingewiesen. Muß der Arbeitgeber nicht darauf reagieren ? Was ist wenn ich Anfang August noch keine Antwort habe ? Bin ich dann nicht weiter angestellt, oder muß ich so etwas wie eine Information erhalten das der Vertrag ausläuft? Wenn man mir eine einjährige Elternzeit zugesteht ist das dann auch eine Vertragsverlängerung? Leider kann ich mich auch nicht telef. mit der Arbeit in Verbindung setzen, da die Leitungspositionen gerade wechseln und die Personalabteilung mir auch nicht mehr weiterhelfen kann. Vielen lieben Dank für Ihre Arbeit und Zeit. M.

Mitglied inaktiv - 08.06.2008, 07:40



Antwort auf: Arbeitsvertrag

Hallo, der Vertrag läuft ganz normal aus. Der AG kann einen neuen Vertrag schließen, muss es aber nicht. Auf Ihre Anfrage muss er auch nicht reagieren. Reden Sie mit ihm persönlich. Liebe Grüsse, Nb

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.06.2008



Antwort auf: Arbeitsvertrag

also so weit ich weiß, läuft der Vertrag ganz normal am 31.07. aus ohne daß Dir "gekündigt" werden muß. So war es zumindest bei mir, als ich mal nen Zeitvertrag hatte (allerdings war ich da nicht SS oder hatte entbunden) Viel Glück Peeka

Mitglied inaktiv - 08.06.2008, 11:50



Antwort auf: Arbeitsvertrag

Hi, normalerweise läuft der Arbeitsvertrag ohne dass es einer Nachricht bedarf automatisch zum 31.7. aus. Die Elternzeit ist nur dafür relevant, dass du weiter in der gesetzl. KV beitragsfrei versichert bist. Was wurde denn vor dem MuSchu mit dem AG abgesprochen? Normalerweise bespricht man ja schon, wie oder ob es weitergeht... Jetzt Emails zu schreiben, halte ich nicht für förderlich, da würde ich schnellstens ein persönliches Gespräch suchen um abzuklären, ob die Firma dich weiter beschäftigen will. Gruß, Speedy

Mitglied inaktiv - 09.06.2008, 09:47



Antwort auf: Arbeitsvertrag

Hallo, vielen Dank für Eure Antworten. Mein Chef hat während meiner Zeit die Stelle gewechselt, und Sie ist noch nicht neu besetzt, deshalb die komplizierte Situation. Zudem wird die Abteilung umstrukturiert. Müßte man denn nicht mal wenigstens eine Info erhalten? Es fühlt sich keiner für mich zuständig, daher kann ich ja auch leider keinen mehr fragen.! Ich müßte ja nach dem Muschu. auch noch 2 Wochen arbeiten, habe aber auch noch kein bescheid wegen der Elternzeit. Alles etwas schwierig. Vielen Dank. M.

Mitglied inaktiv - 09.06.2008, 18:18



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