Guten Tag Frau Bader, unsere Tochter ist am 18.1.15 geboren und ich habe für 2 Jahre Elternzeit beantragt mit Wiederaufnahme der Tätigkeit in Teilzeit nach 12 Monaten (bin sonst vollzeit unbefristet Angestellte/öffentlicher Dienst angeglichen). Ich würde gern am 18.1.16 die Arbeit wieder aufnehmen. Aus der Vollzeit-Beschäftigung habe ich noch Resturlaub, den ich im Anschluss an die 12 Monate nehmen möchte und dies auch in Vollzeit (37 Std). Mein AG sagte mir, dass ich dafür meine Elternzeit in zwei Abschnitte teilen müsse und dass Verträge in der Elternzeit bzw. Teilzeit immer nur zum 1. eines Monats gemacht werden. Kann der AG dies so festlegen, dass es nur zum Monatsanfang möglich ist? Gilt hier nicht auch die Regelung nach Lebensmonaten bzw. macht der Umstand etwas aus, dass ich ja eigentlich die Elternzeit während des Urlaubs unterbrechen muss? Des Weiteren sagte man mir, dass wenn ich schon wisse, dass ich 3 Jahre Elternzeit nehmen möchte, ich dies auch von Anfang an beantragen könnte, denn dann müsse man nur einen Vertrag machen. Hat dies Ihrer Meinung nach für mich Nachteile und ist es üblich, dass für Teilzeit/Elternzeit gesondert Verträge gemacht werden? Herzlichen Dank!!!
von elisa74 am 14.10.2015, 13:50