Hallo Fr. Bader.
Ich habe folgende Frage.
Ich habe mein arbeitsvertag zum 30.4.2020 gekündigt aufgrund eines Umzugs in ein anderes Bundesland.
Meine Frage bezieht sich darauf wie ich rechtlich und finanziell abgesichert bin ich ich z.b: meinen neuen arbeitsvertag unterschrieben hätte und vor dem Jahr 2020 schwanger werden würde ob der arbeitsvertag somit hinfällig wäre oder ob ich trotzdem diesbezüglich abgesichert bin?
MfG.
von
Fr.H
am 03.06.2019, 19:38
Antwort auf:
Arbeitsvertrag absicherung?
Hallo,
verstehe die Farge nicht so ganz. Wenn Sie einen Arbeitsvertrag unterschrieben haben ändert sich daran trotz Schwangerschaft nichts
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.06.2019
Antwort auf:
Arbeitsvertrag absicherung?
Hast du schon einen neuen Arbeitsvertrag?
Bist du schon schwanger?
Mitglied inaktiv - 04.06.2019, 07:24
Antwort auf:
Arbeitsvertrag absicherung?
Dein Arbeitsvertrag ist bis zum Kündigungsdatum gültig. Dann aber ist er eben auch beendet. Die Schwangerschaft hat keinen Einfluss darauf.
Wirst/bist du schwanger ohne neuen AG am neuen Arbeitsort, kannst du ALG beantragen.
Einem potentiellen neuen AG brauchst du nichts von der Schwangerschaft zu sagen und würdest beim neuen Arbeitsvertrag Kündigungsschutz ab Bekanntgabe der Schwangerschaft genießen.
von
cube
am 04.06.2019, 07:29