Ich bin in der 32 Schwangerschaftswoche und Krankgeschrieben, weil mein Muttermund offen ist. Meine Frage, was darf ich Rechtlich gesehen in meiner Freizeit machen. z.b. Darf ich mich öffentlich sehen lassen oder muss ich die ganze Zeit zuhause bleiben?
Mitglied inaktiv - 27.05.2002, 18:09
Antwort auf:
Arbeitsunfähigkeit
Liebe Cora,
lassen Sie sich von Ihrem Arzt möglich schriftlich geben, was Sie dürfen oder nicht.
Ansonsten kann der AG kündigen, wenn Sie nicht alles getan haben, um sich zu schonen.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.06.2002
Antwort auf:
Arbeitsunfähigkeit
hi
ich bin zwar kein Experte
Aber bist du bettlägerig?
Wenn nein isses doch wie beim krank sein du kannst dann ruhig dich blicken lassen.
Natürlich nicht grad irgendwas machen was deine Genessung bhindern könnte.
Aber so gegen kleine Einkäufe oder Spaziergänge kann mer doch nix sagen find ich zumindest
Hoffe ich konnt dir helfen auch wenn ich nicht weiss ob ich recht hab.
bye mäusschen
Mitglied inaktiv - 27.05.2002, 18:52
Antwort auf:
Arbeitsunfähigkeit
Hallo,
eine Krankschreibung in der SS ist doch nichts anderes als jede andere Krankschreibung auch.
solange du nicht vorhast zu verreisen kannst du unbeschwert draußen rumlaufen, so es dir möglich ist gesundheitlich.
Irgendwie mußt du ja auch mal zum Arzt?
Mitglied inaktiv - 27.05.2002, 19:19