Hallo liebe Frau Bader,
ich habe folgendes Problem:
ich bin unbefristet in der probezeit angestellt und mir wurde gekündigt.
daraufhin habe ich gesagt das ich schwanger bin und sie haben die kündigung telefonisch zurückgenommen. Sie haben mich gebeten entweder die Kündigung anzunehmen oder mir vom Arzt ein Beschäftigungsverbot ausstellen zu lassen aufgrund der zu hohen psychischen Belastung. Allerdings hat dies doch Einfluss auf die höhe des Elterngeldes oder? Meine Arbeitskraft habe ich auch Angeboten aber Ihnen wäre es lieber wenn man es so regelt. Geburtstermin wäre der 11.7 und ab 1.2.17 war eine Gehaltserhöhung vereinbart. Es wäre prima wenn Sie mir weiterhelfen könnten.
Herzlichen Dank vorab und schöne Grüße
von
sandra0711
am 04.12.2017, 12:45
Antwort auf:
Arbeitsunfähig/Auswirkung auf Elterngeld
Hallo,
1. Ein BV wird bei Gefährdungslage von Mutter u Kind ausgesprochen - nicht, weil es dem Ag so passt
2. Sollte tatsächich ein Grund für ein Bv vorliegen, bekommen Sie den vollen Lohn weiter u das wirkt sich positiv aus das EG aus
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.12.2017
Antwort auf:
Arbeitsunfähig/Auswirkung auf Elterngeld
Sie haben mich gebeten entweder die Kündigung anzunehmen oder mir vom Arzt ein Beschäftigungsverbot ausstellen zu lassen aufgrund der zu hohen psychischen Belastung.
Was ist denn das? - Wenn der Arzt das tun würde, dann würde er sich strafbar machen (§ 278/279 StGB). Er könnte ggf. sogar für deine Lohnzahlungen regreßpflichtig gemacht werden.
Das BV ist nicht dazu da, eine Kündigung zu ersetzen.
Die psychische Belastung gehört im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung durch den AG abgecheckt und wenn nötig, werden Maßnahmen gefunden sie abzustellen.
Mitglied inaktiv - 04.12.2017, 13:04
Antwort auf:
Arbeitsunfähig/Auswirkung auf Elterngeld
Dein Arbeitgeber muss dir das Beschäftigungsverbot erteilen,Dein Arzt könnte dich nur krank schreiben.
Das Beschäftigungsverbot hat keine Auswirkungen auf das Elterngeld,da du deinen vollen Lohn erhälst.
von
Surematu
am 04.12.2017, 16:14
Antwort auf:
Arbeitsunfähig/Auswirkung auf Elterngeld
Hast du diese Aussage schriftlich oder kannst sie anderweitig beweisen? Falls ja, absichern - kann dir noch einmal zu Gute kommen.
Ansonsten, theoretisch könnte ein Arzt dir ein BV ausstellen - auch wegen Mobbing auf dem Arbeitsplatz. ABER!!!, das wäre ein Gefälligkeits-BV aktuell und sowohl für dich wie für den Arzt kann das schwerwiegende Folgen haben wenn die KK das erfährt. Würde ich mich also gar nicht drauf einlassen.
Was der AG kann, er kann dir selbst ein BV ausstellen - wenn die Arbeit mit dem Mutterschutz nicht vereinbar ist. Oder dich auf eigene Kosten - natürlich bei vollen Verdienst - freistellen.
Kündigung solltest du auf keinen Fall annehmen und weiterhin deine Arbeit zur Verfügung stellen. Am besten so das du das auch irgendwie "beweisen" kannst.
Und nein, ein BV hätte keine Auswirkungen auf das EG. Und genau deshalb werden sie inzwischen immer strenger kontrolliert.
Recht wahrscheinlich ist es aber so, wenn du die Kündigung nicht annimmst, und auch kein BV vom Arzt mitbringst, wird das Arbeiten - sofern keine Freistellung vom AG erfolgt - alles andere wie angenehm werden. Je nachdem kann dich der Arzt dann krankschreiben - dann fällst du nach 6 Wochen ins Krankengeld und das hätte dann - wenn keinen schwangerschaftsbezug weil zB wegen Psyche - sehr wohl Auswirkungen auf das EG. Wenn Krankengeld mit Schwangerschaftsbezug, dann zwar Krankengeld nach 6 Wochen, aber keine Kürzung beim EG. Um das Krankengeld gleich zu vermeiden, wollen eben viele direkt ein BV - weil dann gibt es vollen Lohn, keine Kürzungen und Urlaubsanspruch bleibt je nachdem auch voll erhalten. Und deshalb sind die "Spielregeln" bei einem BV eben strenger.
Dein AG fordert dich also gerade auf Sozialbetrug zu begehen - damit er für dich nicht zahlen muss. Darum geht es nämlich am Ende. Sollte das ganze irgendwann vor Gericht landen - denn Ärger ist ja jetzt schon absehbar, wäre es halt besser für dich wenn du so viel wie möglich eben beiweisen kannst. Deshalb der Tipp...
Mitglied inaktiv - 04.12.2017, 17:18