Hallo Frau Bader, Ich habe die Möglichkeit als selbstständige Lehrkraft an einer musischen Schule anzufangen. Ich würde ca. 160,-/ Monat verdienen. Muß ich das dem Arbeitgeber, bei dem ich im Erziehungsurlaub bin, melden? Wie sähe überhaupt meine rechtliche Lage aus? Danke Sonni
Mitglied inaktiv - 23.03.2004, 10:16