Frage: Arbeitsplatz nach Elternzeit

Hallo, meine Elternzeit endet im Oktober 2007. Bisher arbeite ich bei meinem jetztigen AG auf 400,-€ Basis. Nun habe ich mich schriftlich um einen Teilzeitarbeitsplatz nach der EZ beworben, da ich die VZ-Stelle aus Betreungstechnischen gründen nicht mehr antreten kann. ( Arbeitsplatz ist ein Altenheim - ich bin Krankenschwester) Nun wurde mir mitgeteilt das das soweit ok wäre, nur der dienstbeginn von 7.15 (Betreuung KG ab 7.00 möglich) könne nicht akzeptiert werden, obwohl es bei einer Arbeitskollegin vor gewisser Zeit auch möglich war. Der Dienst beginnt für alle um 6.00Uhr- ohne Ausnahme wurde mir schriftl. mitgeteilt. Kann der AG das so machen? Mir bleibt dann nur folgendes weiter auf 400,-€ Basis arbeiten zu gehen...zählt das auch als Teilzeit? oder muss ich trotzdem zum Arbeitsamt?? bin ganz verzweifelt! Hatte noch nie Probleme bezüglich einer Arbeitsstelle!!! lieben dank im Vorraus

Mitglied inaktiv - 01.04.2007, 14:17



Antwort auf: Arbeitsplatz nach Elternzeit

Hallo, grds. darf der AG das so machen. Nur nicht, wenn er es eingen ohne sachlichen Grund erlaubt. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.04.2007



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