Hallo!Habe noch bis zum 25.07.06 Elternzeit,habe nun die Kündigung vom AG bekommen,da sie mich nicht weiter beschäftigen können.So,bekomme ich auch Arbeitslosengeld,wenn meine Tochter keinen Kindergartenplatz hat,bzw. erst später als ab 25.07.??
Danke im vorraus
Mitglied inaktiv - 25.02.2006, 17:43
Antwort auf:
Arbeitslosengeld
Hallo,
die Kü ist unwirksam, es sei denn, das Gewerbeaufsichtsamt hat zugestimmt.
Ansonsten bekommt man nur ArbGeld, wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.02.2006
Antwort auf:
Arbeitslosengeld
Ich antworte dir mal, wenn ich darf, da das Thema auch grad aktuell bei mir war.
Ich habe auf dem AA nachgefragt und man sagte mir, daß ich nur dann ALG1 bekomme, wenn ich vermittelbar bin - also wenn die Kinder eine Kita-Platz haben bzw. wo anders untergebracht sind. Wenn ich nut halbtags arbeiten könne dann bekäme ich auch nur das halbe ALG1.
Ich weiß aber nicht, ob es anders in deinem Fall wäre, da du ja egentlich deinen Job wieder aufgenommen hättest, wenn du nicht gekündigt worden wärest.
Bin gespannt wie N.Bader das sieht.
Kerstin
Mitglied inaktiv - 25.02.2006, 21:24