liebe Frau bader ich habe eine komische Frage,ist es war das ich erst Arbeitslosengeld beantragen/bekommen kann wenn ich dem markt als Teilzeitkraft zur Verfügung stehe???Ich habe vor dem eu als Vollzeit gearbeitet.Danke für eine Antwort
Mitglied inaktiv - 21.03.2004, 07:43