Hallo, ich habe jetzt zwei Monate gearbeitet und wurde "vorübergehend" fristgemäß von meinem Arbeitgeber gekündigt. Meine Tochter wurde in dieser Zeit volltags in der Krippe betreut. Zum Ende des Jahres geht eine Kollegin in Rente, dann soll ich wieder volltags im Unternehmen arbeiten, bis dahin hat mein Chef mir angeboten, stundenweise auf Zuverdienstbasis zu arbeiten. Ich plane,den Vertrag in der Krippe für die kommende Zeit auf halbtags bzw. auf 6 Stunden herunterzusetzen. Nun meine Frage, wird mir dann das Arbeitslosengeld auch gekürzt, weil ich nur "teilweise" vermittelbar bin oder zählt die Nebenbeschäftigung auch? Wer hat schon mal ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir da weiterhelfen? Liebe Grüsse, Ricarda Schmidt
Mitglied inaktiv - 31.03.2008, 09:14