Hallo Frau Bader! Mein 2.Erziehungsjahr ist nun abgelaufen und ich möchte gerne wieder auf Teilzeit arbeiten. Leider habe ich bislang keine passende Stelle gefunden! Habe ich im EU Ansruch auf Arbeitslosengeld? Bei meinem ehem.AG kann ich nicht mehr arbeiten, da wir umgezogen sind und die Entfernung zu gross ist. Kündigen wollte ich aber erst 3 Monate vor Ablauf meines EU! Vielen Dank für Ihren Rat! Gruss Jean
Mitglied inaktiv - 05.12.2002, 13:03