Hallo Frau Bader,
ich habe eine Frage bezgl. der Arbeitslosigkeit nach der Elternzeit. Nach meiner Elternzeit (2003-2009) bin ich arbeitslos. Anspruch habe ich wohl nicht, da ich nicht mind. 12 Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden haben soll. Aber was heißt das genau? Ist es in der Elternzeit nicht normal, dass man in der KK beitragsfrei versichert ist? Ich habe 2007 meine KK gewechselt, Mutterschaftsgeld habe ich von der vorigen KK erhalten. Lag es vielleicht daran? Ich bin ratlos, was ich unwissendlich falsch gemacht haben soll?
Vielen Dank für Ihre Antwort oder Hilfe, an wen ich mich wenden könnte.
Mitglied inaktiv - 27.08.2009, 21:36
Antwort auf:
Arbeitslos nach der Elternzeit
Hallo,
waren Sie denn in der versicherungspflichtich beschäftigt? Und haben vorher 12 Mo. gearbeitet u eingezahlt? Dann stimmt was nicht!
Legen Sie gegen den bescheid Widerspruch ein
Liebe Grüsse,NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 30.08.2009
Antwort auf:
Arbeitslos nach der Elternzeit
Ja, ich war vor meiner Elternzeit versicherungspflichtig in Vollzeit beschäftigt (ca. 6 Jahre), dann 2003-2006 Elternzeit, ca. 2 Mon unbezahlten Urlaub durch Arbeitgeber (da ich erneut schwanger war), 2006-2009 Elternzeit. Nach der Elternzeit Kündigung (da ich nicht mehr Vollzeit arbeiten kann). Also, 2003 letzte Mal gearbeitet. Das Arbeitsamt rechnet den Zeitraum von 2007-2009...
Widerspruch eingereicht - abglehnt. Soll ich evtl. von hier einen Anwalt einschalten?
Vielen Dank für Ihre Mühe.
Mitglied inaktiv - 30.08.2009, 21:45