Hallo Frau Bader. Ich habe ein für mich sehr großes Problem, mein Mann und ich leben seit 4 Monaten getrennet, und haben einen gemeinsamen Sohn. Er ist im Oktober 02 geboren. Ich bin bis nächstes Jahr in der Elternzeit, und beziehe seit dem Auszug meines Mannes Sozialhilfe, Unterhalt zahlt mein Mann für unseren Sohn. Zum 1. April werde ich Umziehen, in eine Größere Wohnung, in der ich aber auch eine Person habe die meinen Sohn Betreuen kann, wenn ich Arbeit gefunden habe. Wenn er Zwei wird werde ich mich um einen Platz im Kindergarten bemühen. Die neue Wohnung ist lt Sozialamt zu groß, aber günstiger als die bisherige. Ich möchte aber schnellstmöglich wieder arbeiten gehen, um meinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Habe ich in der Elternzeit Anspruch auf Arbeitslosengeld? Wenn ich mich jetzt Arbeitslos melde? Mein vorheriger AG baut derweil Arbeitsstellen ab, und ich habe dort keine Möglichkeit wieder Beschäftigt zu werden. Evtl. im nächsten Jahr. Ich stand vor der Geburt meines Sohnes immer in einem Arbeitsverhältniss, nach Abschluß der Schule. Ich weiß nicht was ich jetzt zuerst und zuletzt machen soll. Vielen Dank schon einmal im Vorraus. Lieben Gruß Daniela.
Mitglied inaktiv - 03.03.2004, 23:11