Hallo, ich bekomme im Dezember 04 mein 2. Kind und moechte 2 Jahre lang Elternzeit beantragen. Eventeull wuerde ich aber wieder ab SEptember 05 Teilzeit arbeiten wollen. Wieviel vorher muss ich meinem Arbeitgeben schriftlich bescheid sagen? Muss ich das gleich zu Beginn machen, wenn ich die EZ beantrage? Da ich angestellte Lehrerin bin, frage ich mich, wie das ueberhaupt geht, wenn ich 2 Jahre EZ nehme, dann waere das bis Dezmeber 06, aber das Schuljahr beginnt doch im Septmeber und das Halbjahr in Februar? Muessen die mich dann trotzdem ab DEzmber 06 wieder nehmen? Danke fuer dei Antworten, Maria
Mitglied inaktiv - 29.08.2004, 07:19