Antwort auf Frage Erziehungsgeld -Krankenversicherung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Antwort auf Frage Erziehungsgeld -Krankenversicherung

Sehr geehrte Frau Bader! Sie hatten mir weiter unten zu dem Thema Erziehungsgeld-Krankenversicherung geantwortet. Heißt das die AOK hat mir eine falsche Auskunft gegeben? Dann müßte ich das dort noch mal klären. Mit freundlichen Grüßen Conny

Mitglied inaktiv - 02.01.2002, 12:40



Antwort auf: Antwort auf Frage Erziehungsgeld -Krankenversicherung

..trotzdem interessiert es bestimmt nicht nur mich, was die KK sagt.. Wir freuen uns, wenn Sie uns auf dem leufenden halten.. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.01.2002



Antwort auf: Antwort auf Frage Erziehungsgeld -Krankenversicherung

Hallo, ich denke schon, daß dir die AOK eine falsche Auskunf gegeben hat....ich hatte ja die gleiche Frage wie du....und dann habe ich in den Unterlagen der DAK nochmal ganz genau nachgelesen und da stand tatsächlich, daß für die GESAMTE ZEIT der Elternezeit, also bis zu 3 jahren , beitragsfrei versichert werden MUSS.....also ganz klar, eine falsche Auskunft der AOK an dich......und ich denke auch, daß da jede gesetzliche Krankenkasse die gleichen Leistungen bietet (bieten muß)... LG Sabine

Mitglied inaktiv - 02.01.2002, 13:43



Antwort auf: Antwort auf Frage Erziehungsgeld -Krankenversicherung

Hallochen! Ich schließe mich meiner Vorgängerin an ich bin jetzt im 3.Jahr des Erziehungsurlaubes und die komplette Zeit beitragsfrei versichert.Müßte also bei der AOPK auch so sein.Ich bin bei der DAK. LG Chalet

Mitglied inaktiv - 05.01.2002, 11:20



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