Hallo Frau Bader, Mein Kind ist im Juli 2010 geboren - damals habe ich Elternzeit für 2 Jahre beantragt - mit der Hoffnung das meine Arbeitgeber während dieser Zeit feststellen das meine bisherige Vollzeitstelle auch mit zwei Teilzeitkräften zu besetzen sein könnte. Sprich das ich halbtags wieder anfangen könnte. War bis zum Mutterschutz 9 Jahre im Betrieb. Ich habe immer wieder angeboten stundenweise zu Arbeiten - was laut meiner Kollegen super gewesen wäre. Leider keine Reaktion. Bin leider bei meiner Arbeitsstelle auch nur an dem Platz einzusetzen wo ich bisher gearbeitet habe. Was aber auch mit Teilzeitkräften zu regeln wäre. Ich habe mittlerweile schon die Dritte Nachfolgerin. Jetzt möchte ich meine Elternzeit noch um das Dritte Jahr verlängern. Weiß aber nicht genau wie der Antrag inhaltlich aussehen muß. Natürlich könnte ich in meinen Betrieb nachfragen ( da Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei) möchte das aber nicht tun. Können Sie mir einen Tipp geben wo ich eine Vorlage finde. Und kann ich auch wenn ich das Dritte Jahr beantragt habe in einem anderen Betrieb arbeiten? Zu wieviel Stunden? Muß ich das auch bei meinen Noch-Arbeitgebern beantragen - oder müssen diese mir einfach nur eine Bestätigung ausschreiben. Vielen Dank für Ihre Hilfe. bmama
von bmama am 27.04.2012, 22:16