Guten Tag Frau Bader, lt. Elternzeitgesetz muss dem Arbeitgeber ja die geplante Elternzeit der ersten beiden Jahre verbindlich angegeben werden. Nun die Frage, gilt dies für beide Elternteile? Mein Mann möchte die ersten beiden Lebensmonate unseres Sohnes zuhause verbringen, parallel zu meiner Mutterschutzzeit, und ein Jahr später wenn ich wieder in den Beruf einsteige, lediglich Teilzeit weiterarbeiten. Muss er dies ebenfalls bereits in drei Wochen seinem Arbeitgeber mitteilen, denn ein Kündigungsschutz besteht ja hier in diesem Fall nicht für den Zeitraum bis zu seiner 2. Elternzeit. Ansonsten würden wir den Antrag meines Mannes auf den Voraussichtlichen Entbindungstermin ausrichten. Muss in unseren Anträgen bereits der genaue Beschäftigungsgrad der Teilzeitstelle benannt werden, oder reicht hier lediglich der Vermerk, man behalte sich vor in Teilzeit weiterzuarbeiten/wieder einzusteigen? Wie sieht denn die Rechtslage am Tag der Entbindung aus, kann der AG von meinem Mann verlangen, an diesem Tag normal zur Arbeit zu erscheinen? Im Vorfeld vielen herzlichen Dank, Pipa85
Mitglied inaktiv - 25.06.2010, 13:55