Hallo Frau Bader, gleich zu meiner Frage: Mein Sohn wurde am 13.03. geboren. Am 16.03. habe ich meinen Antrag auf Elternzeit an meinen Arbeitgeber per Einschreiben mit Rückschein gesandt. Bisher ohne Reaktion, d.h. den Rückschein haben wir noch nicht wieder erhalten. Wobei ich weiß, daß mein AG täglich die Post in seinem Postfach abholt und dies auch die letzten Tage getan hat. Er müsste also die Benachrichtigung längst erhalten haben. Ich befürchte - wie ich ihn kenne - daß er die Annahme verweigert bzw. das Einschreiben einfach nicht abholt. Was ist von meiner Seite weiter zu tun, wenn tatsächlich das Einschreiben zurückkommen sollte? Innerhalb der 7-Wochen-Frist kann ich es ihm ja nun nicht mehr fristgemäß auf anderem Wege schriftlich mitteilen. (Persönlich abgeben ist leider nicht möglich.) Gilt mein Antrag dennoch in der Frist gestellt? Wie soll ich ihn ansonsten davon in Kenntnis setzen, daß ich meine Elternzeit nehmen werde? Vielen Dank vorab! Mit freundlichen Grüßen M. alias MoritzInside
Mitglied inaktiv - 22.03.2007, 13:43