Hallo Frau Bader, habe da zwei fragen, ich muß einen Antrag zur EZ ausfüllen den ich von meinem AG zugeschickt bekommen habe. 1. was muß ich bei "Meine Niederkunft erfolgt am......" reinschreiben, muß erwähnen das ich im moment in EZ meines 1 Kindes bin und der Antrag für das 2 Kind ist. 2. Ich muß ankreutzen: ob ich nach den drei Jahren meine Arbeit "wieder aufnehme" oder "nicht wieder aufnehme". ich habe "wieder aufneheme" angekreutzt, nun weiß ich aber das ich dann eh nicht genommen werde da die Firma nur noch Kündigungen ausspricht. Es kommt aber nach dieser Frage noch volgender Text dazu : " Kommt eine Wiederaufnahme der Tätigkeit nicht in Frage, werde ich das Arbeisverhältnis so früh wie möglich, spätestens jedoch drei Monate vor Ablauf der Elternzeit aufkündigen". Nun meine frage, könnte mein Arbeitgeber später sagen das er keine Stelle für mich hat und ich ja Unterschrieben habe, also damit auch selber gekündigt gabe, oder gilt das nur wenn ich von mir aus nicht mehr möchte. LG KOP
Mitglied inaktiv - 02.05.2005, 09:57