Frage: Anspruch aus Lebensversicherung

Hallo! Unsere Konstellation sieht wie folgt aus: Ich bin verheiratet. Für meinen Ehemann ist es die 2. Ehe. Aus der 1. Ehe hat er bereits 2 minderjährige Kinder. Da wir gein Haus gekauft haben, hat mein Mann für mich eine Lebensversicherung zu meinen Gunsten abgeschlossen. Da ja nun seine Kinder aus 1. Ehe trotzdem ein 1/2-Anrecht auf die Lebensversicherung haben, würde mich interessieren, ob auch unser gemeinsames Kind dieses Anspruch hat. Oder bezieht sich dieser Anspruch nur auf die Kinder, die mein Mann vor unserer Ehe hatte? LG

Mitglied inaktiv - 02.08.2007, 14:19



Antwort auf: Anspruch aus Lebensversicherung

Hallo, es kommt auf die Formulierung an, ob die LV in das Erbe fällt. Wenn dem so ist, sind alle Kinder gleichberechtigt. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.08.2007



Antwort auf: Anspruch aus Lebensversicherung

Halo, i. d. R. fältt die LV NICHT in die Erbmasse. Zumindest nicht, wenn jemand (der beim Todesfall der versicherten Person) noch lebt, der namentlich als Bezugberechtiger der LV benannt ist. Die Summer der LV wird zwar in der Erbschaftssteuer berücksichtigt, fällt aber nicht ins Erbe selbst. Hat Dein Mann also DICH speziell benannt (am besten mit Gebdatum) so erhälst Du allein die LVSumme. Anders würde es, wenn Du vor deinem Man stribst, erst dan fällt die LV ins Erbe, wenn Dein mann dann niemand anderen genau benennt. Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 06.08.2007, 05:20



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