Alle Mitarbeiter erhalten (unabhängig von Wohnort und Qualifikation) den 44€ Tankgutschein, wenn ich ihn auch im Mutterschutz bekomme, habe ich dann auch Anspruch drarauf wenn ich im Beschäftigungsverbot bin?
Danke für die Mühe/Hilfe
Mitglied inaktiv - 20.07.2017, 09:53
Antwort auf:
Anspruch auf den Tankgutschein auch im Beschäftigunsverbot?
Hallo,
Wenn alle ihn bekommen. Ja
Liebe Grüsse
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.07.2017
Antwort auf:
Anspruch auf den Tankgutschein auch im Beschäftigunsverbot?
Was heißt denn "den 44€ Tankgutschein"???
Wann und warum bekommt man bei euch einen Tankgutschein? Ist im Arbeitsvertrag etwas dazu geregelt? Gibt es dazu eine Betriebsvereinbarung?
von
chrissicat
am 20.07.2017, 16:54
Antwort auf:
Anspruch auf den Tankgutschein auch im Beschäftigunsverbot?
Im Arbeitsvertrag ist dazu bei uns nichts geregelt.
Prinzipiell handelt es sich (soweit ich das weiss) um eine steuerfreie/sozialversicherungsfreie Aufmerksamkeit/Sachzuwendung des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer. Das sind 44€, die z.B. als Tankgutschein, aber auch als Einkaufsgutschein oder Essengutschein möglich sind.
Mitglied inaktiv - 21.07.2017, 09:38