Hallo...
meine Frage bezieht sich auf den Anspruch vom Mutterschaftsgeld. Ich hatte einen befristeten Arbeitsvertrag, der am 21.11.00 auslief. Meine Schutzfrist begann am 22.11.00.
Die Krankenkasse teilte mir nun mit, daß ich keinen Anspruch auf laufendes Mutterschaftsgeld habe, da zu Beginn der Schutzfrist ein Beschäftigungsverhältnis oder eine Versicherung mit Krankengeldanspruch bestehen muß.
Ich hätte nur einen Anspruch auf ein einmaliges Mutterschaftsgeld in Höhe von 150 DM.
Desweiteren könnte ich ja drauf hoffen, daß mein Kind vor dem errechneten Geburtstermin zur Welt kommt, dann könnte man den Anspruch erneut prüfen.
Muß ich dies nun so hinnehmen?
Vielen Dank im voraus.
Tanja
Mitglied inaktiv - 10.12.2000, 18:55
Antwort auf:
Anspruch auf Mutterschaftsgeld?
Liebe Tanja,
den Anspruch hat man, wenn man vom Beginn des 10. bis zum Ende des 4. Monats vor der Entbindung für mind. 12 Wo. in einer gesetzl. KK eigenständig versichert war oder in einem Arbverhältnis gestanden hat.
Außerdem bekommen es auch arbeitslose Frauen, die selber versichert sind.
Trifft denn da gar nichts zu?
Gruß,
Nb
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.12.2000
Antwort auf:
Anspruch auf Mutterschaftsgeld?
Liebe Frau Bader,
erst einaml vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage.
Ich hatte einen befristeten Arbeitsvertrag vom 22.11.99 bis 21.11.2000. Mein Mutterschutz begann am 22.11.2000. Ich habe somit nach Auskunft des Arbeitsamtes kein Recht auf Arbeitslosengeld bzw. Arebitslosenhilfe, während des Mutterschutzes.
Die KK hat mich nun als Hausfrau eingestuft, also erhalte ich nur die 150 DM. Wenn mein Arbeitsvertrag nur ein paar Tage länger gewesen wäre, hätte ich Anspruch auf Mutterschaftsgeld.
Als bleibt nur, daß mein Baby früher geboren wird und der ganze Anspruch neu berechnet wird.
Vielen Dank!
TanjaH
Mitglied inaktiv - 13.12.2000, 10:59