Hallo, ich habe noch eine zweite Frage: Ich bin freiwillig in der GKV versichert, habe am 19. Februar eine Umstellung meines Tarifs auf "mit Krankengeldanspruch" (vorher ohne) beantragt (an diesem Tag mit normaler Post abgeschickt). Die Wartezeit bei der Tarifumstellung beträgt 6 Monate, was mir bekannt war. Normale Postlaufzeit (1 Tag) gerechnet, hätte der Brief am 20. bei der KK sein müssen - das war ein Freitag, also ein Arbeitstag. Die Umstellung wurde mir dann aber zum 1. September bestätigt, also so, als ob mein Antrag erst am 1. März eingegangen wäre. Aus Gutgläubigkeit bin ich nicht dagegen angegangen und habe jetzt das Problem, dass mir meine KK kein Mutterschaftsgeld zahlen will, weil mein Mutterschutz am 28. August beginnt. Meine Frage ist ganz einfach: Wissen Sie, ob es üblich ist, dass solche Umstellungen nur zum Monatsersten erfolgen? Oder muss ich das Gefühl haben, dass meine KK mich über den Tisch gezogen hat? Charlie
Mitglied inaktiv - 27.08.2004, 11:13