Liebe Frau Bader, ich bin in Elternzeit und arbeite seit April diesen Jahres 20. Stunden Teilzeit. In meinem Arbeitsvertrag ist ein 13. Monatsgehalt vereinbart, dass zur Hälfte Ende Mai und dann Ende November ausgezahlt wird. Jetzt habe ich Ende Mai anteilsmäßig nur für einen Monat einen Teilbetrag dieses 13. Monatsgehaltes erhalten, mit der Begründung, dass ich erst seit April wieder für die Firma arbeite. ist das korrekt?
Jeanny
Mitglied inaktiv - 03.06.2002, 09:49
Antwort auf:
anspruch 13.Monatsgehalt
Liebe Jeanny,
inwieweit Nebenleistungen (wie z.B. Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld) vom Arbeitgeber zu erbringen sind, hängt vom Inhalt der Vereinbarung/ Vertrag ab. In der Regel werden die Leistungen für die Arbeitsleistung (nicht für die Betriebstreue) erbracht. Dann besteht kein Anspruch.
In der Regel erhält man das Weihnachtsgeld aber anteilig, aber auch das hängt von der üblichen Regelung bzw. vom Vertrag ab.
Wird der Anspruch auf eine Jahressonderzahlung von einem Mindestmaß an tatsächlicher Arbeitsleistung abhängig gemacht, gelten nach der neusten Rechtssprechung Fehlzeiten nicht mehr als tatsächliche Arbeitszeiten.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.06.2002