Anrechnung von schwangerschaftsbedingter Erkrankung auf Krankengeld-Zeit?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Anrechnung von schwangerschaftsbedingter Erkrankung auf Krankengeld-Zeit?

Hallo Frau Bader, ich war bereits vor meiner Schwangerschaft krankgeschrieben (Diagnose Depressionen) und bekomme Krankengeld von meiner Krankenkasse. Seit einiger Zeit hat mein Arzt jedoch die Diagnose geändert, die nun auf O13G, Hypertonie in der Schwangerschaft lautet. Habe ich dadurch irgendwelche Vorteile, z.B. dahingehend dass die Zeit der schwangerschaftsbedingten Erkrankung nicht in die Gesamtzeit des Krankengeldbezugs von 72 Wochen angerechnet werden kann? Wenn das nicht möglich ist, wäre es besser ein Beschäftigungsverbot auszustellen? Aber ist dies möglich, wenn ich mich nicht in einem festen Beschäftigungsverhältnis befinde (dies endete bereits vor der Schwangerschaft)? Wenn dies alles nicht möglich ist, was würde nach der Maximalzeit des Krankengeldbezugs passieren? Dann wäre ich frischgebackene Mutter, die Jobsuche sicher sehr schwierig und die Höhe des Elterngeld läge aufgrund dem Bezug von Krankengeld vor der Schwangerschaft lediglich beim Maximalbetrag? Gibt es andere Möglichkeiten? Herzlichen Dank schon mal für eine Antwort! Viele Grüße

von Pineapplechen am 27.04.2017, 15:39



Antwort auf: Anrechnung von schwangerschaftsbedingter Erkrankung auf Krankengeld-Zeit?

Hallo, bei einer neuen Krankheit beginnt die Frist neu zu laufen. Fraglich ist allerdings, ob die Krankenkasse dies nicht hinterfragt oder tatsächlich kein Grund mehr besteht, eine Krankschreibung wegen den Depressionen vorzunehmen. Eine Krankschreibung geht einem Beschäftigungsverbot vor, außerdem haben Sie ohne Arbeitgeber auch keinen Grund für ein Beschäftigungsverbot. Ansonsten können Sie hier Elterngeld und Krankengeld bekommen.Eine andere Möglichkeit sehe ich im Moment nicht. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.04.2017



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