Frage: Anrechnung von Erwerbstätigkeit

Hallo Frau Bader! Wie ist es zu berwerten, wenn die Ex Frau schon vor der Trennung einen 400 euro Job angenommen hat ihn 1.1/2 auch nach der Trennung weiter in der Lage war auszuführen trotz damals 2Jährigen Kind und sie dann gekündigt wurde. Jetzt arbeitslosengeld aus ihrer alten Stelle in nicht unbeachtlicher höhe bezieht. Kann es zum Unterhaltsanspruch angerechnet werden, da es ja eigentlich nicht aus Überobligatorischer arbeit entsteht. Das kind geht in den Kindergarten und sie hat zahlreiche Betreuungsmöglchkeiten. Gruss und vielen Dank, Melanie

Mitglied inaktiv - 17.08.2004, 06:56



Antwort auf: Anrechnung von Erwerbstätigkeit

Hallo, das Arbeitslosengeld ist anzurechnen, wenn die Frau schon vorher gearbeitet hat. Dann hat dies die ehelichen Verhältnoisse geprägt.Es liegt dann kein Fall aus unzumutbarer Erwerbstätigkeit vor. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.08.2004



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