Liebe Frau Bader, ich darf Sie auch noch mal nerven: So langsam steig ich ja bei diesem ganzen Gelderkrampf durch - bis auf eine Sache. Sie haben weiter unten im Forum gepostet, daß das ErzGeld gekürzt wird, wenn das Mutterschaftsgeld DM 600,- übersteigt. Ich geh mal dreisterweis von Monatlich aus. Pro Monat gibt es ja allein von der KK schon DM 750-775 (Kalendertage x DM 25). Dazu kämen dann die Zuschüsse vom AG. Dies würde ja bedeuten, daß automatisch ein Kürzung vorgenommen wird, wenn ErzGeld ab dem Zeitpunkt der Geburt beantragt wird. Im ErzGG steht, daß ErzGeld in den ersten 6 Monaten in voller Höhe gezahlt wird, wenn das Jahreseinkommen DM 100.000 nicht übersteigt - gehen wir nun mal frech davon aus, das dies nicht der Fall ist. Zur Zahlungsdauer: wird Erziehungsgeld 1.)für die Dauer von 24 Monaten gezahlt oder aber 2.) bis zur Vollendung des 24. Lebensmonats??? (vom Kind, logischerweis). Wenn 1.) würde das bedeuten, daß ich das ErzGeld ab dem Ende des MuSchu für die Dauer von 24 Monaten beantragen könnte??? (z.B. MuSchu endet 28.02.2001, ErzGeld wird beantragt ab dem 01.03.2001, beim Ablauf der ErzGeldzahlungen wäre das Kind dann 27 Monate alt). wenn 2.) würde sich das doch mit dem "die ersten 6. Monate in voller Höhe, wenn Jahreseinkommen nicht mehr als DM 100.000" beißen - Sollten Sie aufgrund meiner Fragestellung genauso verwirrt sein, wie ich nach dem verzweifelten Versuch unsere Gesetze zu lesen und zu deuten, entschuldige ich mich bereits jetzt und hoffe, daß die dadurch verursachten grauen Haare nicht von Dauer sein mögen. Liebe Grüße und ein Dankeschön im Vorab Vanessa & Niny
Mitglied inaktiv - 20.11.2000, 21:43