Anrechnung Mutterschaftsgeld/ErzGeld.

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Anrechnung Mutterschaftsgeld/ErzGeld.

Liebe Frau Bader, ich darf Sie auch noch mal nerven: So langsam steig ich ja bei diesem ganzen Gelderkrampf durch - bis auf eine Sache. Sie haben weiter unten im Forum gepostet, daß das ErzGeld gekürzt wird, wenn das Mutterschaftsgeld DM 600,- übersteigt. Ich geh mal dreisterweis von Monatlich aus. Pro Monat gibt es ja allein von der KK schon DM 750-775 (Kalendertage x DM 25). Dazu kämen dann die Zuschüsse vom AG. Dies würde ja bedeuten, daß automatisch ein Kürzung vorgenommen wird, wenn ErzGeld ab dem Zeitpunkt der Geburt beantragt wird. Im ErzGG steht, daß ErzGeld in den ersten 6 Monaten in voller Höhe gezahlt wird, wenn das Jahreseinkommen DM 100.000 nicht übersteigt - gehen wir nun mal frech davon aus, das dies nicht der Fall ist. Zur Zahlungsdauer: wird Erziehungsgeld 1.)für die Dauer von 24 Monaten gezahlt oder aber 2.) bis zur Vollendung des 24. Lebensmonats??? (vom Kind, logischerweis). Wenn 1.) würde das bedeuten, daß ich das ErzGeld ab dem Ende des MuSchu für die Dauer von 24 Monaten beantragen könnte??? (z.B. MuSchu endet 28.02.2001, ErzGeld wird beantragt ab dem 01.03.2001, beim Ablauf der ErzGeldzahlungen wäre das Kind dann 27 Monate alt). wenn 2.) würde sich das doch mit dem "die ersten 6. Monate in voller Höhe, wenn Jahreseinkommen nicht mehr als DM 100.000" beißen - Sollten Sie aufgrund meiner Fragestellung genauso verwirrt sein, wie ich nach dem verzweifelten Versuch unsere Gesetze zu lesen und zu deuten, entschuldige ich mich bereits jetzt und hoffe, daß die dadurch verursachten grauen Haare nicht von Dauer sein mögen. Liebe Grüße und ein Dankeschön im Vorab Vanessa & Niny

Mitglied inaktiv - 20.11.2000, 21:43



Antwort auf: Anrechnung Mutterschaftsgeld/ErzGeld.

Liebe Vanessa, weil Sie es sind, gebe ich mir besondere Mühe :-) Also: EG wird bis zum 22. Lebensmonat gewährt. Das mit der Anrechnung ist folgenderweise: Der Zuschuß vom AG wird nicht angerechnet, sondern nur der Teil der KK. Die Anrechnung soll Doppelvergünstigung vermeiden, daß heißt, die Anrechnung des Anspruchs führt zu einer Kürzung oder sogar zum Wegfall des EG. Im Prinzip heißt das, und ich glaube, das war die Frage, daßes dann nicht von der Geburt des Kindes bis zum 24. Lebensmonat, sondern erst ab der ). Woche (in den ersten 8 gibt es Mutterschaftsgeld) bezahlt wirtd, wenn es zu einer Anrechnung kommt. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.11.2000



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