Ich möchte gern das alleinige Sorgerecht für meinen Sohn (8) beantragen.Ich bin seit 6 Jahren vom KV geschieden und leb seit der Trennung mit meinem Sohn allein.Vom Gericht wurde mir damals das ABR zugesprochen und mein Anwalt sagte damals das würde genügen.Nun sagte mir das JA aber etwas anderes und riet mir dringend,das alleinige Sorgerecht zu beantragen.Leider hab ich seit der Trennung keinen Kontakt mehr zum KV und hab auch keine aktuelle Adresse.Meine Anwältin konnte ihn auch nicht ausfindig machen.Von Bekannten weiss ich,das er mal obdachlos gewesen sein soll. Bin echt verzweifelt.Was kann ich noch tun...Bei seiner letzten Meldeadresse ist er schon seit Jahren nicht mehr gemeldet.Kann ich bei Gericht das alleinige Sorgerecht beantragen mit der Begründung Vater nicht auffindbar?
von Frechdachs2011 am 10.02.2014, 20:03