Hallo Frau Bader, ich habe Zwillinge von 9 Monaten. Die Vaterschaft wurde von dem Vater auf den Jugendamt unterschrieben. Verheiratet sind wir nicht. Nun haben wir uns getrennt und das nicht gerade in bester Einigung, sodas es wahrscheinlich vor Gericht kommt ( von Vater her) Nun meine Frage: das Jugendamt teilte mir damals mit als er die Vaterschaftsanerkennung unterschrieben hat das ich trotzdem das alleinige Sorgerecht habe die beiden Mädcen haben auch bei der Geburt meinen Familiennamen bekommen. Was hat der Vater für rechte? Darf er sie übers WE mit zu ich nehmen, wenn es der Hausstand wie er lebt zu läßt? ( was ja jetzt nicht der fall ist bei einr 1 zimmer Whg) Hat er irgendwelche Mit- bestimmungsrechte an den Kindern? Es wäre lieb wenn sie mir Ausfunft geben könnten. Liebe Grüße Diana Laura und Leonie
Mitglied inaktiv - 24.11.2002, 21:58