Alleinerziehende- bitte um Definitions-Klärung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Alleinerziehende- bitte um Definitions-Klärung

Hallo Frau Bader, rechtlich gesehen: wer ist nun Allleinerziehende? Mir hatte man vor ein paar Tagen erzählt, ich wäre es nicht, obwohl ich meinen Sohn seit ca. 5 Jahren alleine in meinem Haushalt erziehe. Hat es irgendwie mit dem gemeinsamen Sorgerecht zu tun? Ist man/frau dann nicht AE, wenn man das gemeinsame Sorgerecht mit dem Ex-Partner hat? Wer legt so etwas rechtlich fest? Ich bin etwas ratlos. Viele Grüße Gaby

Mitglied inaktiv - 21.04.2010, 11:06



Antwort auf: Alleinerziehende- bitte um Definitions-Klärung

Hallo, § 21 Abs. 3 SGB II spricht von: Zitat: (3) Für Personen, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammen leben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen, ist ein Mehrbedarf anzuerkennen § 7 Abs. 3a SGB II erklärt dich und deinen Partner zwangsweise zur Verantwortungs- und Einstandsgemeinschaft: Zitat: (3a) Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner 1. länger als ein Jahr zusammenleben,2. mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,3. Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder4. befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.04.2010



Antwort auf: Alleinerziehende- bitte um Definitions-Klärung

Hallo Also fürs Finanzamt war ich nicht mehr alleinerziehend in dem Moment , als sich mein jetziger Mann bei mir gemeldet hat. Alleinerziehend ist man soweit ich weiss, solange man mit dem Kind alleine wohnt, egal ob alleiniges Sorgerecht oder gemeinsames. Das Kind hat seinen Lebensmittelpunkt bei Dir und somit erziehst Du es im Alltag = Alleinerziehend :-)

Mitglied inaktiv - 21.04.2010, 11:40



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