Änderungsvereinbarung zum Arbeitsvertrag - Teilzeit in Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Änderungsvereinbarung zum Arbeitsvertrag - Teilzeit in Elternzeit

Hallo Frau Bader, was muss denn in dieser Vereinbarung drin stehen? Ich hab mir gewünscht, dass ein weiterer Passus aufgenommen wird, in dem steht, dass nach der Elternzeit das ursprüngliche Arbeitsverhältnis auflebt. Daraufhin wurde mir mit geteilt, dies wäre nicht notwendig, da es gesetzlich geregelt wäre. Was meinen Sie dazu? Viele Grüße, Marika

von Marika864 am 05.02.2018, 12:09



Antwort auf: Änderungsvereinbarung zum Arbeitsvertrag - Teilzeit in Elternzeit

Hallo, Änderungsvereinbarung zum Arbeitsvertrag ist nicht gut. Sie wollen den Arbeitsvertrag ja nicht dauerhaft ändern. Sie können einen Zusatzvertrag befristet für die Zeit der Elternzeit schließen. Es sollte schon an irgendeiner Stelle stehen, dass dieser Vertrag nur für die Elternzeit geht. Das ist gesetzlich so nicht geregelt, man könnte den Vertrag auch dauerhaft ändern. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.02.2018



Antwort auf: Änderungsvereinbarung zum Arbeitsvertrag - Teilzeit in Elternzeit

Es kommt darauf an, was genau in deinem Vertragsnachtrag steht und wie die Formulierung lautet. Wenn der Vertrag (Nachtrag) nur auf die Elternzeit befristet ist, sehe ich kein Problem.

von chrissicat am 05.02.2018, 21:07



Antwort auf: Änderungsvereinbarung zum Arbeitsvertrag - Teilzeit in Elternzeit

da steht... Änderungsvereinbarung zum Arbeitsvertrag vom... 1. Die AN reduziert im Rahmen Ihrer beantragten Elternzeit vom ... (dann beginnt der neue Mutterschutz, da ich wieder schwanger bin) ab dem ... ihre Arbeitszeit auf 30 Std. in der Woche. Arbeitszeit Mo - Fr. 2. Das feste Monatsgehalt des AN wird entsprechend der Reduzierung auf ... reduziert. 3. Zusätzlich zum Monatsentgelt erhält der AN eine variable Vergütung von... Im Übrigen gelten die mit der AN getroffenen Anstellungsbedingungen. Ich habe die Elternzeit zum .... beendet. Am ... beginnt der neue Mutterschutz, damit möchte ich erwirken, dass ich volles Mutterschaftsgeld erhalte. Daher will ich natürlich keinen Fehler begehen. Hab die Befürchtung, dass dann der Teilzeit in Elternzeitlohn zur Berechnung hinzugefügt wird und ich evtl. einen Anspruch auf meine Vollzeitstelle verliere. Was meinen Sie? Kann ich dieses Formular unterzeichnen? Viele Grüße, Marika

von Marika864 am 06.02.2018, 10:33



Antwort auf: Änderungsvereinbarung zum Arbeitsvertrag - Teilzeit in Elternzeit

Hallo Frau Bader, weiter unten finden Sie den genauen Wortlaut in der Vereinbarung. Kann ich das nun so unterzeichnen? VG, Marika864

von Marika864 am 06.02.2018, 12:35



Antwort auf: Änderungsvereinbarung zum Arbeitsvertrag - Teilzeit in Elternzeit

Sieht doch gut aus. Da steht ja ..."reduziert... im Rahmen der Elternzeit... von...bis..." Es geht also lediglich um eine Stundenreduzierung für den besagten Zeitraum.

von chrissicat am 06.02.2018, 20:39



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