Hallo Frau Bader,
mein Freund, der Vater meines Kindes wird voraussichtlich die nächste Zeit arbeitslos. Kann er die Elternzeit ebenfalls beantragen? Bekommt er dann weiterhin sein volles Arbeitslosengeld und zusätzlich das Erziehungsgeld, oder wird das Erziehungsgeld von seinen ALG abgezogen?
Liebe grüße jessi und enrico
Mitglied inaktiv - 24.08.2005, 10:25
Antwort auf:
ALG und Erziehungsgeld
Hallo,
er bekommt nur dann Arbgeld, wenn er dem Arbmarkt zur Verfügung steht. Wenn er das Kind betreut, tut er das ja nicht.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.08.2005
Antwort auf:
ALG und Erziehungsgeld
Wer von euch Erziehungsurlaub nimmt, könnt ihr selbst entscheiden und auch wechseln zwischendrin.
Das Erziehungsgeld darf nicht mit angerechnet werden.
Bei seinem Geld wird nur geschaut was DU verdienst...
LG
Mitglied inaktiv - 24.08.2005, 12:25