Hallo Frau Bader, zurzeit beziehe ich ALG 1 und habe noch bis Ende Oktober Anspruch darauf. Allerdings bin ich schwanger und die Mutterschutzfrist beginnt Mitte August. Nach meinen Infos erhalte ich, wenn ich aus ALG1 in die Mutterschutzfrist gehe, Mutterschaftsgeld in Höhe meines AL-Geldes. Ist das richtig? Nun überlege ich, ob ich 90 Tage Anspruch auf ALG1 für später aufhebe, damit ich den Anspruch auf event. Unterstützung für eine Existenzgründung erhalte. Wenn ich also den ALG1-Bezug vor Beginn der Mutterschutzfrist beeende, gibt es dann dann nur die gesetzlichen 13€ oder irgendwie anteilig Mutterschutzgeld? Herzlichen Dank für Ihre Hilfe!!
Mitglied inaktiv - 31.03.2010, 11:19