Hallo,
ich befinde mich in der 12. SSW.
In den letzten Wochen bin ich recht oft krankgeschrieben gewesen weil ich mich ständig übergeben musste. Leider musste ich deswegen auch für mehrere Tage ins Krankenhaus.
Jetzt geht es langsam wieder bergauf aber an manchen Tagen fühle ich mich immer noch nicht so fit. Wie dem auch sei: Ich bin Fremdsprachensekretärin und bin oft unterwegs zu Außendienstterminen und Messen. Auch im Büro ist es alles andere als stressfrei. Die Geschäftsführung hält es wohl für das Beste, dass ich mich bis zur Niederkunft krankschreiben lasse oder mein FA ein Beschäftigungsverbot ausstellt. Dass sie mir bei einem Beschäftigungsverbot den vollen Lohn zahlen müssen wissen die auch...
Ich bin da ehrlich gesagt nicht so dafür, weil ich doch ganz gerne auch mal aus dem Haus komme. Jetzt ist es aber so, dass ich letzte Woche wieder kam und schon eine Praktikantin auf meinem Platz gesessen hat, die für meine Stelle eingestellt werden soll. Die anderen Mitarbeiter waren auch erstnaunt, dass ich überhaupt da war - da ihnen wohl mitgeteilt wurde, dass ich nicht mehr kommen würde.
Seit dem geht es hier total rund. Ich habe so gut wie gar nichts mehr zu tun, meine ganzen Aufgabengebiete wurden mir entzogen und es wird mit den Augen gedreht wenn ich doch mal zur Toilette muss weil es nicht mehr geht. Blöde Sprüche sind inklusive und langsam geht es mir doch sehr an meine Psyche.
Jetzt meine Frage: Soll ich meinem FA von dieser Situation erzählen und darauf hoffen, dass er mir ein Verbot ausstellt? Ich komme mir da ehrlch gesagt langsam ziemlich doof vor, weil ja in diesem Sinne kein Risiko besteht. Aber eine Krankschreibung über mehrere Wochen kommt für mich auch nicht in Frage, da ich sicherlich nicht auf 40% meines Lohns verzichten werde.
Vielen Dank für eure Hilfe!
von
CurlySue1987
am 08.12.2011, 13:04
Antwort auf:
AG verlang Beschäftigungsverbot - wie soll das gehen?
Hallo,
Man muss grundsätzlich unterscheiden, was der Arzt im Einzelfall ausstellt:
BESCHÄFTIGUNGSVERBOT(individuelle oder allgemein): Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt am Betrieb (zB Chemiefabrik) ->Sie erhalten für die gesamte Zeit alle Leistungen vom AG weiter, auch Gehalt (Durchschnitt), Gratifikationen und Urlaubsansprüche. Kleine Betriebe können das Geld im sogenannten U 2 Verfahren von der KK zurückerlangen.
KRANKSCHREIBUNG: Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt an der Schwangerschaft (zB vorzeitige Wehen) -> 6 Wo. Lohnfortzahlung, dann Krankengeld von der KK, da kommt es dann jeweils auf die Diagnose auf der Krankschreibung an. Wenn Grund der Krankheit auch die SS ist, läuft die Frist nicht neu.
Der AG hat weder ein Widerspruchs- noch sonstiges Recht diesbezüglich.
Beim EG darf sich beides nicht negativ auswirken (wenn die Krankschreibung krankheitsbedingt war).
Wenn keines der genannten Gründe vorliegt, kann der Arzt weder ein BV noch eine Krankschreibung ausstellen, dass wäre sonst Betrug.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.12.2011
Antwort auf:
AG verlang Beschäftigungsverbot - wie soll das gehen?
Du kannst natürlich den gyn fragen,Ober er es macht ist eine andere Sache. aber auch ag dürfen ein bv ausprechen wie das genau läuft weiß ich nicht.
von
CKEL0410
am 08.12.2011, 14:18
Antwort auf:
AG verlang Beschäftigungsverbot - wie soll das gehen?
Das hört sich ja schon fast nach Mobbing an... eine Frechheit. Bin da mal auf die Antwort von Frau Bader gespannt.
Wünsche Dir noch alles Gute für die Schwangerschaft... die Übelkeit vergeht sicherlich bald.. bist ja schon 12. SSW. Kann mir nicht vorstellen, dass der AG mit dem Argument ein Beschäftigungsverbot erlangen kann. Sehr komisch.
Viele Grüße, Sonja
von
Sonni74LS
am 08.12.2011, 16:39