Hallo Frau Bader, ich glaube meine Nachricht wurde heute Morgen nicht an Sie weitergeleitet. Ich finde sie hier nicht. Ich habe drei Jahre EZ eingereicht. Vor der ss geringfügig eingestellt. Wenn ich nun einen nj beginne muss ich ihn dann meiner AG mitteilen oder sie um Erlaubnis bitten? Was muss ich in EZ beachten wenn ich eine neue Stelle beginne? In der ss hatten wir einen Rechtsstreit den ich gewonnen habe daher keine Option zurück zu kehren. Meine jetzige Stelle möchte ich zum Ende der EZ (2017) fristgerecht kündigen. Herzlichen Dank für Antwort .
von Mamameyer am 10.02.2015, 21:43