Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeldplus und Nebenjob

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeldplus und Nebenjob

C.linchen

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Guten Tag Frau Bader, ich habe zwei Jahre Elternzeit (Elterngeldplus) und bekomme 630 Euro pro Monat. Im Juli 2023 werde ich in Vollzeit in meinem alten Job zurückkehren. Nun war meine Überlegung einen Nebenjob bis Juli nächsten Jahres auszuüben. Es stellt sich mir allerdings folgende Frage: Was würde passieren, wenn ich in den nächsten Monaten erneut schwanger werden würde? Würde der Nebenjob mitberechnet werden oder nur die 12 Monate vor dem ersten Kind, als ich meinen „normalen“ Job ausgeübt habe?! Vielen lieben Dank im Voraus!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, entscheidend sind die letzten zwölf Monate vor der Geburt, Sie können dabei Monate mit Mutterschaftsgeld und Elterngeld eines vorherigen Kindes bis zu dessen 14. Lebensmonat ausklammern. Liebe Grüße NB


User-1722183313

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Hallo, interessant ist, wann K1 geboren wurde und wann K2. Für K2 würden wieder die 12 Monate vor Geburt zur Berechnung genommen werden. Zeiten mit MU und EG -max. 14 Monate- können ausgeklammert werden (nicht der gesamte EG+-Zeitraum). Der Verdienst des NJ würde mit angerechnet werden.


C.linchen

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Nehmen wir mal an, dass ich das zweite Kind im September 2023 zur Welt bringen würde. Wie würden dann das Elterngeld für das zweite Kind mit und ohne Nebenjob aussehen? Meine jetzige Elternzeit endet nach zwei Jahren im Juli 2023. Ich bekomme 630 Euro Elterngeld und habe vorher etwa 2000 Euro Netto verdient. Dann würde ich ca. 450 Euro bekommen, oder? Wenn ich jetzt einen Nebenjob ausüben würde, wird das dann zu dem jetzigen Elterngeld addiert? (630+520 = 1150 Euro) Dann müsste ich doch so um die 750 Euro Elterngeld bekommen oder wird dann „NUR“ mit dem Nebenjob als Einkünfte gerechnet?


User-1722183313

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Moin nochmal, vorab ich bin Laie und Frau Bader macht keine genauen Berechnungen sondern beantwortet allgemein Fragen. Such einmal den Elterngeldrechner, da kann man alles eingeben und etwas herumspielen. Wenn dein Kind im Sep23 kommt, sind die Monate August23-Sep22 interessant für die Berechnung. Aug23 und evtl. Juli23 können ausgeklammert werden, wenn du in MS bist. Die Frage ist nach wie vor, wann ist K1 geboren. Das EG wie für K1 bekommt man nur, wenn die Kinder max. ca. 15/16 Monate auseinander sind. Es ist auch egal, dass du EG+ bekommst. Es werden immer die Monate vor der Geburt genommen. Wenn du jetzt einen Job annimmst, zählen diese Monate mit in die Berechnung. Tipp: Rechne durch, ob sich das lohnt. EG+ kann gekürzt werden, wenn du Lohn bekommst. Du kannst das EG+ auch umwandeln in EG und auszahlen lassen.


User-1722183313

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Ganz grob: Wenn K2 im Sep23 kommt und du bis dahin nicht arbeitest, wirst du den Mindestsatz von 300€ bekommen. Wenn du bis dahin im NJ arbeitest, bekommst du EG auf den Lohn berechnet. Also etwas mehr, aber dein jetziges EG bekommst du nicht weiter und es wird auch nicht dazu addiert.


C.linchen

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Vielen lieben Dank! Ich habe zwar auf eine andere Antwort gehofft , aber leider ist es wie es ist…


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