AG-Anteil zum Mutterschutzgeld für 2. Kind während bestehender Elterzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: AG-Anteil zum Mutterschutzgeld für 2. Kind während bestehender Elterzeit

Hallo Frau Bader ich befinde mich bis Jan. 2019 in Elternzeit meines ersten Kindes, erwarte jetzt aber im Okt. 2018 mein zweites Kind. Ich habe auch bereits die Elternzeit zum Beginn der Mutterschutzfrist verkürzt bzw beendet und 3 weitere Jahre Elternzeit + Anhang der noch nicht genommenen Elternzeit (4 Monate) beantragt. meine Frage muss mein Hauptarbeitgeber einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld bezahlten obwohl ich seit Jan. 2018 auf 450 EUR bei einem anderen Arbeitgeber beschäftigt bin? lt. Krankenkasse müsste ich Mutterschaftsgeld erhalten dass ich das bekomme was ich vor meinem Ersten Kind an Nettoentgeld erhalten habe stimmt das? muss mein 2. Arbeitgeber auch was dazu zahlen? Gibt es Paragrafen auf die ich mich berufen kann bzw Aussagen die ich meinen Arbeitgebern vorlegen kann? Vielen Dank

von H.C. am 19.08.2018, 10:56



Antwort auf: AG-Anteil zum Mutterschutzgeld für 2. Kind während bestehender Elterzeit

Hallo, Aie beenden ihre Elternzeit und das führt dazu, dass üblicherweise auch die Teilzeittätigkeit, welche auf die Elternzeit befristet ist, automatisch ausläuft. Sollte dies nicht zu sein, bekommen Sie von beiden Arbeitgebern Mutterschaftsgeld. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.08.2018



Antwort auf: AG-Anteil zum Mutterschutzgeld für 2. Kind während bestehender Elterzeit

Nein, solange du dich in EZ befindest muss der VZ-AG dir gar nichts zahlen. In der EZ sieht der Gesetzgeber das nicht vor. Solange du dich in EZ befindest kannst du nur den Anteil der KK bekommen und den AG-Anteil vom Minijob-AG. Aber, der Gesetzgeber hat extra vorgesehen das man zum neuen Mutterschutz die laufende EZ vorzeitig beenden kann. das ist aber etwas was du aktiv selbst machen musst. Sobald du die EZ beendest, lebt der VZ-Vertrag wieder auf und damit muss der AG natürlich auch seinen vollen Anteil am VZ-Mutterschaftsgeld zahlen. Ob es dann vom Minijob auch noch was gibt hängt davon ab wie viele Wochenarbeitsstunden du mit beiden Verträgen zusammen hast und ob der Minijob auf die EZ befristet war. Auch das beide anteilig zahlen ist möglich. Geregelt ist das hier: http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__16.html Deine Frage ist also falsch gestellt, Du bist dann ja nicht mehr in EZ. Sondern du beendest sie ja eben vorzeitig um das Mutterschaftsgeld zu bekommen.

von Felica am 19.08.2018, 11:50



Antwort auf: AG-Anteil zum Mutterschutzgeld für 2. Kind während bestehender Elterzeit

Sie schreibt doch am Ende des ersten Absatzes, dass sie die EZ zum neuen Mutterschutz aktiv beendet hat.

von -Talia- am 19.08.2018, 13:55



Antwort auf: AG-Anteil zum Mutterschutzgeld für 2. Kind während bestehender Elterzeit

Habe ich was anderes behauptet, lese dir mal den letzten Absatz durch 😉

von Felica am 19.08.2018, 15:17



Antwort auf: AG-Anteil zum Mutterschutzgeld für 2. Kind während bestehender Elterzeit

Sie hat aber die Frage doch nicht falsch gestellt. Sie schreibt im zweiten Satz, dass sie die EZ aktiv beendet hat und du schreibst ihr lang und breit, dass sie keinen Zuschlag von ihrem AG erhält, wenn sie noch in Elternzeit ist - die sie aber ja beendet hat - und dass sie sie erst aktiv beenden musst - was sie ja längst getan hast. Einzig ihr erster Satz ist vielleicht etwas missverständlich, soll aber im Zusammenhang ganz klar heißen, dass sie für ihr erstes Kind EZ bis Jan 2019 _angemeldet_ hatte, diese aber eben jetzt für den neuen Mutterschutz beendet.

von -Talia- am 19.08.2018, 17:05



Antwort auf: AG-Anteil zum Mutterschutzgeld für 2. Kind während bestehender Elterzeit

Sie hat aber die Frage doch nicht falsch gestellt. Sie schreibt im zweiten Satz, dass sie die EZ aktiv beendet hat und du schreibst ihr lang und breit, dass sie keinen Zuschlag von ihrem AG erhält, wenn sie noch in Elternzeit ist - die sie aber ja beendet hat - und dass sie sie erst aktiv beenden musst - was sie ja längst getan hast. Einzig ihr erster Satz ist vielleicht etwas missverständlich, soll aber im Zusammenhang ganz klar heißen, dass sie für ihr erstes Kind EZ bis Jan 2019 _angemeldet_ hatte, diese aber eben jetzt für den neuen Mutterschutz beendet.

von -Talia- am 19.08.2018, 17:05



Antwort auf: AG-Anteil zum Mutterschutzgeld für 2. Kind während bestehender Elterzeit

Vergiss einfach den ersten Satz, du scheinst damit nicht zurecht zu kommen. Das ihr evtl Mutterschaftsgeld von beiden AG zusteht hast du ja komplett überlesen. Wenn man sich nur einen Satz herauspickt statt einfach mal die ganze Antwort durch zu lesen kann das schon mal passieren. Außerdem geht es nicht um den ersten Satz auf den sich meine Antwort bezieht sondern auf die Überschrift. Wenn sie das weiter so formuliert wird sie falsche Antworten bekommen. Egal welche langen Erklärungen danach folgen.

von Felica am 19.08.2018, 18:05



Antwort auf: AG-Anteil zum Mutterschutzgeld für 2. Kind während bestehender Elterzeit

Wenn man nicht nur die Überschrift liest (ja, du hast recht, die ist wirklich auch falsch), kann man auch richtig antworten.

von -Talia- am 19.08.2018, 18:21



Antwort auf: AG-Anteil zum Mutterschutzgeld für 2. Kind während bestehender Elterzeit

Womit komme ich nicht zurecht? Bitte lies du doch die Fragen richtig, statt deine Antwort nur auf die Überschrift zu beziehen. Du hättest dir doch die meisten deiner Ausführungen sparen können, auch wenn sie nicht falsch waren - nur sie passen halt nur zu Überschrift, nicht zu Frage an sich.

von -Talia- am 19.08.2018, 18:24



Antwort auf: AG-Anteil zum Mutterschutzgeld für 2. Kind während bestehender Elterzeit

Du hättest dir alle deine Ausführungen sparen können, denn außer mich zu berichtigen hast du bisher nichts gemacht. Keinerlei Antwort an die TE. TE hat von mir jetzt den Link wo sie alles passende für den AG findet und weiß das evtl beide AG Mutterschaftsgeld zahlen müssen, anteilig oder evtl sogar beide voll.

von Felica am 19.08.2018, 18:55



Antwort auf: AG-Anteil zum Mutterschutzgeld für 2. Kind während bestehender Elterzeit

Das stimmt. Du hattest der AP aber ja schon alles (und viel überflüssiges) beantwortet. Mehr wusste ich nun mal auch nicht. Ich finde es nur immer blöd, wenn die Fragen nicht richtig gelesen werden, sondern einfach mal irgendwas geschrieben wird, was vielleicht in irgendeinem Zusammenhang steht. Für mich ist das jetzt auch zu Ende hier. Der AP hilft das nämlich tatsächlich nicht - bzw sie hat ja auch schon alle Infos.

von -Talia- am 19.08.2018, 19:20



Antwort auf: AG-Anteil zum Mutterschutzgeld für 2. Kind während bestehender Elterzeit

Doch, ich habe die Frage richtig gelesen. Solltest du spätestens am letzten Satz erkannt haben. Die Frage, so wie sie von der TE gestellt worden ist, hat aber weitreichende Konsequenzen. Genau deshalb habe ich das noch einmal komplett erklärt. Ruft sie beim Amt an oder sonstwo und fragt, habe sie Anspruch auf Mutterschaftsgeld in der EZ wird man sie wahrscheinlich nicht mal aussprechen lassen sondern gleich sagen, nein. Die werden nicht noch 5-10min sich irgendwelche Erläuterungen anhören sondern im dümmsten Fall gleich dicht machen. was glaubst die wie oft dort täglich wegen solchen Fragen das Telefon klingelt, die rattern die Antworten nur noch oft runter. Gleiches passiert wenn man danach so googelt, da gibt es dann auch die falsche Antwort. Oder eigentlich die richtige, nur eben auf eine andere Frage. Davon ab ist es aus anderen Gründen wichtig. Die TE schreibt sie hat in der EZ einen Minijob bei einem anderen AG. Sie schreibt nichts davon ob dieser auf die EZ befristet ist oder ob dieser unbefristet ist. Fall1, der Job ist auf die EZ befristet, dann endet dieser wenn sie die EZ beendet. Also muss der Minijob-AG kein Mutterschaftsgeld zahlen. Den der ist raus. Gibt also nur den Anteil von der KK und vom Haupt-AG. Fall2, der Minijob ist unbefristet, sie beendet beim Haupt-AG die laufende EZ zum neuen Mutterschutz. Theoretisch kann sie dann beim Minijob sich aussuchen ob sie dort auch in den Mutterschutz geht oder ob sie diesen bis zur Geburt weitermacht. Gleiches kann sie beim Haupt-AG entscheiden, unabhängig von einander. Die beiden AG müssen dann schauen wer welches Mutterschaftsgeld zahlen muss wenn sie bei beiden in den Mutterschutz geht. Den sie darf nicht mehr wie 45 Stunden die Woche arbeiten, also gibt es auch für höchstens 45 Std die Woche Mutterschaftsgeld. Das der Haupt-Ag von der Nebentätigkeit weiß setze ich mal voraus. Dazu kommt das sie dann bei beiden AG schauen kann ob sie in EZ geht, bei beiden das dann auch melden muss und auch das wieder unabhängig von einander wählen kann. Sie kann also theoretisch beim Haupt-AG in EZ gehen und beim Minijob nach dem Mutterschutz weiter arbeiten. Muss es sogar wenn sie beim Minijob keine EZ meldet. Oder sie sagt ich nehme bei beiden EZ, bleibe beim Haupt-AG so lange wie möglich daheim, den Minijob mache ich aber nach dem EG wieder weiter. Zig Varianten sind möglich. Davon ab erwirbt sie im Mutterschutz erneuten Urlaubsanspruch. Wenn beide Verträge Bestand haben, auch bei beiden. Würde sie, was viele fälschlicherweise eben machen, die laufende EZ nicht beenden, dann würde die EZ beim Haupt-AG weiterlaufen, beim Minijob dann der Mutterschutz irgendwann gleichzeitig. Sie würde dann vom Minijob-AG den AG-Anteil bekommen von höchstens 2 € am Tag, plus eben bis zu 13 € von der KK. Dann genau dann hätte sie eben die Konstellation Mutterschutzgeld für das zweite Kind während bestehender EZ. Das sie das eben nicht gemeint hat, sollte wie gesagt meine Antwort im letzten Satz zeigen. Es ist wirklich extrem wichtig zwischen Mutterschutz und EZ zu unterscheiden weil es gravierende Auswirkungen haben kann. Deshalb genau die extra Erklärung am Anfang und deshalb auch der Hinweiß von mir am Ende das die Frage so wie sie stellt falsch ist und genau zu solch langatmigen Erklärungen führen kann. Mag für dich alles logisch erscheinen, auch kleinlich für dich wirken, aber vielleicht zeigt dir meine Erläuterung jetzt warum da unterschieden werden muss. Unsereins weiß was gemeint ist, das kann man aber eben nicht über all voraussetzen.

von Felica am 19.08.2018, 20:23



Antwort auf: AG-Anteil zum Mutterschutzgeld für 2. Kind während bestehender Elterzeit

Außerdem brauchte ich eine Pause vom Gehplattenverlegen. Diese Mistteile sind nämlich sauschwer und ich durfte nur noch solange pausieren wie ich für das schreiben benötigte.

von Felica am 19.08.2018, 20:27



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Mutterschutzgeld beim 2. Kind im Erziehungsurlaub? 630 DM-Basis

Sehr geehrte Frau Bader! Ich arbeite während meines Erziehungsurlaubes auf 630 DM-Basis bei meinem alten Arbeitgeber. Mein Erziehungsurlaub endet im Juli 2001. Nun erwarte Ende April 2001 mein zweites Kind. Steht mir überhaupt Mutterschutzgeld zu? Beginnt der Erziehungsurlaub nach der Geburt von neuem? Bekommt man dann in den ersten 6 Monaten na...


Mutterschutzgeld und -zuschuss bei 2. Kind in der Elternzeit des 1. Kindes?

Hallo, wir wollen ein 2. Kind während der laufenden Elternzeit des 1. Kindes bekommen. Ist es dann so, dass ich bei meinem Arbeitgeber Mutterschutz anmelden kann und dann von der Krankenkasse das Mutterschaftsgeld bekomme? Bekomme ich auch (den wohl höheren) Mutterschaftsgeldzuschuss vom Arbeitgeber auf Basis meines letzten Gehalts (das war im Som...


Grundlage Höhe Mutterschutzgeld beim 2. Kind

Hallo Frau Bader, ich hatte Sie deshalb schon einmal angefragt, siehe Frage vom 15.03.2013, ca. 12:00 Uhr. Nun eine Ergänzung: Fakten: Ich habe die Elternzeit meines ersten Kindes vor dem Mutterschutz des zweiten Kindes beendet, um Anspruch auf Mutterschaftsgeld in Höhe meines Vollzeitgehalts zu erhalten (Ich habe während der Elternzeit des 1...


Mutterschaftsgeld Mutterschutzgeld 2. kind wie hoch und wer bezahlt?

Liebe Frau Bader ich bekomme voraussichtich am 22.12.15 mein 2. kind. Mein erstes kind ist geboren 4.11.12 und ich war vor dem 1. kind voll beschäftsttätig als Mfa in vollzeit. Ich hatte 3 jahre elternzeit und in der zeit habe ich kaum gearbeitet. Mein elternzeit beendet somit am 3.11.15 und ab 22.12.15 kommt das 2. kind. Nun wie sieht es für mich ...


2. Kind und Mutterschutzgeld

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin z.Zt. in meiner ersten Elternzeit (2. Jahr), mein zweites Kind wird in meiner ersten Elternzeit auf die Welt kommen. Beruflich habe ich eine Vollzeitanstellung gehabt. In meiner Elternzeit haben mein Arbeitgeber und ich uns auf eine geringfügige Beschäftigung (250€) geeinigt. Worauf wird jetzt mein Mutterschu...


Mutterschutzgeld beim 2. Kind

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich gerade im 2.Elternzeitjahr meines Kindes. Das 3. Elternzeitjahr ist ist bei meinem AG beantragt. Ich gehe seit dem 2. Elternzeitjahr in Teilzeit arbeiten unter 30 Stunden. Ich stelle mir nun die Frage wenn wir das 2. Kind innerhalb des 3.Elternzeitjahres bekommen, welches mutterschutzgeld ich dann erhalte...


Mutterschutzgeld 2. Kind

Hallo Frau Bader, Meine erste Tochter ist am 6.7.17 geboren, seit Oktober 18 arbeite ich Teilzeit in Elternzeit. Ich bin aktuell wieder schwanger (Termin 21.8.19), die Elternzeit meiner 1. Tochter endet am 5.7.19 (danach greift wieder mein unbefristeter Vollzeitvertrag, jedenfalls habe ich nichts anderes vereinbart), der Mutterschutz des 2. Kind...


Arbeitgeberzuschuss Mutterschutzgeld 2. Kind 15 Monate nach Kind1

Guten Tag, ich habe hier im Forum schon gesucht, bin aber leider nicht fündig geworden. Auch im Internet werde ich nicht so richig schlau draus. Kurz zum Sachverhalt: Mein 1. Kind ist am 5. 11. 2018 geboren. Ich hatte beim Arbeitgeber (unbefristete Vollzeitbeschäftigung) Elternzeit bis September 2020 beantragt und genehemigt bekommen. Nun ...


Mutterschutzgeld nach Elternzeit mit Teilzeitbeschäftigung

Hallo Frau Bader, ich bin im Beamtenverhältnis. Ich habe zwei Kinder und befinde mich aktuell noch in Elternzeit. Ich arbeite während der Elternzeit Teilzeit bei meinem Arbeitgeber, auf 20%.  Mir stellt sich die Frage wie viel Mutterschutzgeld ich bekomme, wenn ich während der noch laufenden Elternzeit schwanger werden würde und entbinde. Be...


Berechnung Mutterschaftsgeld Arbeitgeber bei 2. Kind

Hallo Frau Bader, es geht um die Höhe des Arbeitgeber-Zuschusses zum Mutterschaftsgeld.  Ich bin seit Januar im Mutterschutz für Kind 2 und habe die Teilzeit im Elternzeit (25h/Woche) von Kind 1 am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes vorzeitig beendet. Wie wird nun der Zuschuss des Arbeitgebers zum Mutterschaftsgeld berechnet? A) A...