Hallo Frau Bader, mich würde interessieren, wie es mit einem 630 DM-Job im Erziehungsurlaub aussieht, wenn im Arbeitsvertrag steht, daß Nebenbeschäftigungen mit dem Arbeitgeber abgesprochen werden müssen. Gilt diese Absprache-Verpflichtung dann nur während der tatsächlichen Beschäftigungszeit oder auch im Erziehungsurlaub? Und wenn vor dem Erziehungsurlaub ein solch geringes Beschäftigungsverhältnis nebenher erlaubt war, muß das für den Erziehungsurlaub dann dennoch separat angefragt werden oder kann das einfach fortgeführt werden, da die Erlaubnis einmal erteilt wurde? Danke im voraus, Sonja
Mitglied inaktiv - 18.10.2000, 10:37