Liebe Frau Bader, ich habe einen unbefristeten Vertrag in einem Büro. Meine Tochter wird bald 1 Jahr alt. Jetzt könnte ich in einer Bäckerei auf Minijobbasis 20 Std im Monat arbeiten. Ich kann mit dem Fahrrad hinfahren.
Muss ich meinen alten Arbeitgeber um Erlaubnis bitten? Also einen Antrag stellen ? Kann er mich kündigen, wenn er es nicht erlaubt? Ich möchte in dieses Büro eigentlich auch nicht mehr zurück. Würde aber gerne dort noch Angestellt bleiben. Ich habe 2 Jahre Mutterschutz eingereicht. Das heißt ich hätte ja noch ein Jahr. Viell will ich doch irgendwann zurück.
Frage 2) kann ich auf 3 Jahre die Mutterschutzzeit bzw. Elternzeit verlängern?
frage 3) was ist, wenn ich in dieser Zeit wieder schwanger werden würde? Verlänger sich dann alles?
Entschuldigung für die vielen Fragen, aber ich weiß nicht, wem ich sie stellen könnte und es ist doch so wichtig. Danke
von
Lisaaa
am 10.10.2017, 10:24
Antwort auf:
450 Euro Job
Hallo,
1. Der AG muss gefragt werden, kann aber nicht kündigen
2. Ja, wenn Sie mind. 2 Jahre beantragt hatten
3. Wenn Sie wieder schwanger werden, können Sie erneut Mutterschutz u EG beommen
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.10.2017
Antwort auf:
450 Euro Job
darf die nur verweigern wenn ein Interessenkonflikt besteht...
LG
Peeka, die anderen Antworten weiß ich nicht so recht
von
peekaboo
am 10.10.2017, 10:55
Antwort auf:
450 Euro Job
Mutterschutzzeit ist immer längstens 12 Wochen nach geburt. Alles darüber hinaus nennt sich Elternzeit.
Und ja, wenn du mindestens 2 Jahre gemeldet hast, kannst du auch ohne Zustimmung des AG verlängern. Und ja, du brauchst die Erlaubnis innerhalb der EZ woanders zu arbeiten, kann der AG aber nur mit genauer Begründung verwehren. Und kündigen kann er dir deshalb nicht weil du anfragst, aber sehr wohl wenn du trotz Verbotes dann woanders arbeitest.
Solltest du wieder schwanger werden, dann beendest du die laufende EZ zum neuen Mutterschutz und bekommst dann Mutterschaftsgeld wie bei Kind1, Elterngeld gibt es dann danach was du in den 12 Monaten vorher an verdienst hattest. Nur 12-14 Monate höchstens Elterngeld werden ausgeklammert und Mutterschaftszeiten, da dein Kind aber schon fast 1 Jahr ist, spielt das kaum noch eine Rolle. Im schlechtesten Fall bekommst du dann immer noch 300 € Mindestsatz an Elterngeld plus Geschwisterbonus bis Kind 1 seinen 3ten Geburtstag hast. Für Kind2 meldest du dann neue EZ an und sofern noch Rest-EZ von Kind 1 übrig ist kannst du dir diese übertragen lassen bis zur Einschulung.
Mitglied inaktiv - 10.10.2017, 18:19