Hallo Frau Bader, gibt es bei einem 400,- Euro Job in dem Beschäftigungsbereich eines Solariums (ist das Dienstleistung oder Einzelhandel?) eine Zuzahlung für Wochenende und Feiertage? Wenn ja, wie hoch? Oder muß der Arbeitgeber um die Verpflichtung der Zuzahlungen zu haben Mitglied in einer Gewerkschaft sein? Wenn die Arbeit 400,- Euro übersteigt und einem z.B. das ganze als 800,- Euro Job angeboten wird, muß man dann schon Lohnsteuer zahlen? (ich glaube alles was 400 Euro übersteigt muß über Lohnsteuerkarte laufen,- oder?) Vielen Dank für Ihre Hilfe, mfG ANDREA
Mitglied inaktiv - 22.04.2007, 13:10