Hallo! Hoffe, Sie können mir weiterhelfen. Ich bekomme im November mein 2. Kind und somit auch Erziehungsgeld, da ich für 3 Jahre auch Elternzeit nehmen werde. Nun meine Frage: Darf eine geringfügige Bechäftigung (400,- EUR-Job) auf das gezahlte Erziehungsgeld angerechnet werden? Es heißt bei der Erziehungsgeldstelle, daß auch geringfügige Einnahmen angegeben werden müssen und gegebenfalls der Erziehungsgeldanspruch dann neu berechnet werden muß. Damals, mein Sohn ist jetzt 5 Jahre, hatte ich auch einen 400,-EUR-Job, der wurde auch nicht angerechnet. Ist das jetzt immer noch so oder hat sich die Sachlage geändert? Danke im Voraus Astrosternle
Mitglied inaktiv - 12.10.2006, 15:44