Mitglied inaktiv
Hallo! Bin auf eine Frage gestoßen: Muß ich meinen 400,- EUR Job wirklich bei der Erziehungsgeldstelle melden? Ist es möglich, daß ich dann das EG gekürzt bekomme, weil der Job angerechnet wird? Vor 5 Jahren beim ersten Kind mußte ich ihn nicht angeben. Hat sich das jetzt geändert oder habe ich etwas falsch verstanden? Danke Claudia
Hallo, melden würde ich es auf jeden Fall. Relevant ist es, wenn das Kind 2007 geboren ist, dann wird es voll angerechnet. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Du musst es melden. Da es dann eine andere Berechnung gibt. Einkommen vor Elternzeit (Durchschnitt)- Einkommen in der Elternzeit (in deinem Fall 400€) und davon bekommst du dann die 67%.
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