Hallo! Ich häb da mal eine Frage wegen dem Erziehungsgeld. Ich bin jetzt im 2. Jahr der Elternzeit und beziehe Erziehungsgeld. Ich habe auch nur 2 Jahre Elternzeit genommen, was man glaube ich, 6 Monate vor Ablauf noch ändern kann. Jetzt habe ich mal irgendwo was davon gehört, daß man im dritten Jahr der Elternzeit unter Umständen auch Erziehungsgeld bekommen kann. Stimmt das, oder habe ich da was Falsches gehört. Und ist das vielleicht auch vom Bundesland abhängig? Ich komme aus NRW und wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mich diesbezüglich aufklären könnten! Mit lieben Grüßen Stefanie
Mitglied inaktiv - 16.01.2002, 20:49