Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Erziehungsgeld 3. Jahr

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Erziehungsgeld 3. Jahr

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Hallo, Ich weiß, daß es bei uns in B-W. Erziehungsgeld für das dritte Jahr auch gibt. Aber ich habe gehört, nur wenn man von anfang an in dem Mutter Kind Projekt mitmacht. Ich wollte aber eigendlich schon nach zwei Jahren wieder arbeiten. Nun kann ich aber erst im April, ein halbes Jahr länger, wieder anfangen. Kann ich nun doch noch Erziehungsgeld beantragen?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Eyelyn, Baden- Württemberg In Baden-Württemberg wird im Anschluss an den Bezugszeitraum für das Bundeserziehungsgeld für weitere zwölf Monate ein Landeserziehungsgeld in Höhe von 205 8 monatlich gezahlt. Für Geburten ab 1. Januar 2001 erhöht sich der Betrag ab dem dritten Kind auf 307 8. Bei Mehrlingen wird entsprechend mehrfach gezahlt. Das Landeserziehungsgeld wird einkommensabhängig gewährt. Für Geburten ab 1. Januar 2001 liegt die Einkommensgrenze für Ehepaare bei 1.380 8, für Alleinerziehende bei 1.125 8 monatlich. Die Einkommensgrenze erhöht sich für jedes weitere Kind um 179 8 für Geburten ab 1. Januar 2001, um 205 8 für Geburten ab 1. Januar 2002 und um 230 8 für Geburten ab 1. Januar 2003. Bei Überschreiten der Einkommensgrenze verringert sich das Landeserziehungsgeld stufenweise. Wenn Eltern das Budget-Angebot des Bundeserziehungsgeldes wählen, entfällt das Landeserziehungsgeld. Bei der eventuellen Entscheidung für das Budget sollte dies berücksichtigt werden. Antragsberechtigt sind Mütter und Väter, die nicht erwerbstätig sind oder die einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen. Die den Antrag stellende Person oder das Kind, für das Landeserziehungsgeld beantragt wird, müssen Deutsche oder Staatsangehörige eines EU- oder EWR-Mitgliedstaates sein und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Baden- Württemberg haben. Antragsformulare sind bei den Bürgermeisterämtern erhältlich. Nähere Auskünfte erteilt die Landeskreditbank Baden-Württemberg, Karlsruhe (Tel. 072 1/3 83 30). Gruß, NB


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