Hallo Frau Bader; ich erwarte in drei Wochen mien 2.Kind und habe davor wieder Teilzeit gearbeitet.Mutterschaftsgeld ist mir wieder bewilligt worden.Den Erziehungsurlaub habe ich bei meinem ersten Kind nach 5 Monaten abgebrochen und war ja dann wieder arbeiten. Habe auch nur bis dato Erziehungsgeld(Nicht-Budge) erhalten, und auch nicht neu beantragt, da ich ja wieder arbeitete, obwohl mir nach Ausrechnung noch weiterhin 180Eur zugestanden hätten. Nun möchte ich aber etwas länger daheim bleiben, bei meinem Chef im EZ einen 400eur Job machen und natürlich wieder Erziehungsgeld beantragen. Bekomme ich dann wieder das volle Geld? Ich beziehe ja gar nichts mehr von denen seid ca.einem Jahr.Wollte auch diesmal das Budge wählen, da ich zu nach dem Jahr wieder arbeiten will(Teilzeit). Vielen Dank für Ihre Mühe... Ankemama
Mitglied inaktiv - 07.10.2003, 09:14