Sehr geehrte Frau Bader,
ich bin z.Zt. in meiner ersten Elternzeit (2. Jahr), mein zweites Kind wird in meiner ersten Elternzeit auf die Welt kommen.
Beruflich habe ich eine Vollzeitanstellung gehabt. In meiner Elternzeit haben mein Arbeitgeber und ich uns auf eine geringfügige Beschäftigung (250€) geeinigt.
Worauf wird jetzt mein Mutterschutzgeld und Elterngeld angerechnet? auf die Vollzeitstelle oder die Beschäftigung in der Elternzeit?
Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.
von
Kate25011990
am 03.01.2016, 16:53
Antwort auf:
2. Kind und Mutterschutzgeld
Hallo,
die Berechnung erfolgt gemäß der Verdienste der letzten zwölf Monate vor der Geburt.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.01.2016
Antwort auf:
2. Kind und Mutterschutzgeld
Hängt davon ab ob du die Elternzeit vorzeitig beendest zum neuen Mutterschutz.
Du kannst, auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers, die laufende Elternzeit zum neuen Mutterschutz beendet, dann gibt es das volle Mutterschaftsgeld wie bei Kind1. Also voller Arbeitgeberanteil und volle Krankenkassenanteil. Bis zu 12 Monate, evtl auch schon bis zu 24 Monate (Geburtstermin Kind1 entscheidend) kannst Du dir dann mit Zustimmung des AG für einen späteten Zeitpunkt aufheben. Schriftlich festlegen!
Beendest Du die laufende Elternzeit nicht, dann hast Du ab Mutterschutz beides gleichzeitig, sprich Mutterschutz Kind2 und Elternzeit Kind1. Was bedeutet, du bekommst nur den Anteil der Krankenkasse von höchstens 13 € pro Tag, der Anteil des Arbeitgebers fällt weg. Und da 250 € verdienst wohl unter Minijob laufen dürfte - und damit kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld, gibt es da auch nichts für.
Elterngeld dürfte je nachdem wann Kind2 geboren wird gegen Mindestsatz gehen. Alle Monate nach dem 1ten Geburtstag von Kind1 die ohne Einkommen sind werden für Elterngeld2 mit 0 € berechnet, die in denen du die 250 € bekommen hast werden dann mit 250 € gerechnet. Was sich nicht wirklich bemerkbar machen dürfte.
Mitglied inaktiv - 03.01.2016, 19:57